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Was tun nach dem Erhalt einer Abmahnung?Sie sind Reiseveranstalter oder betreiben ein Hotel oder eine Zimmervermittlung. Nun erhalten Sie von der Wettbewerbszentrale oder einem Anwalt eine Abmahnung. Wie soll man auf so etwas reagieren?Mit einer Abmahnung macht ein Konkurrent oder eine Vereinigung, die mit der Überwachung von Wettbewerbsverstößen betraut Ist, einen Verstoß gegen geltende Vorschriften geltend. Die Abmahnung ist nichts anderes, als ein Hinweis auf den Verstoß verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, heißt es erst einmal durchzuatmen. Dann müssen Sie zuerst abklären, ob die Gegenseite überhaupt berechtigt war abzumahnen. Bei Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. - kurz Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg können Sie zunächst von einer Berechtigung ausgehen. Hat ein Konkurrent über einen Rechtsanwalt abgemahnt, muss erst einmal geprüft werden, ob dieser wirklich Konkurrent ist. Die Anforderungen an diese Prüfung sind allerdings nicht allzu hoch. Viel wichtiger ist jedoch die Prüfung, ob die Abmahnung auch berechtigt war. Sie müssen also prüfen, ob tatsächlich
ein Rechtsverstoß vorliegt. Überwiegend werden fehlende Sicherungsscheine, fehlerhafte AGB-Klauseln oder nicht beachteter
Datenschutz abgemahnt. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile, die die Anforderungen an Ihre Geschäftstätigkeit genauer
konkretisieren.
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