Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt Abmahnung an Hotel und Reiseveranstalter

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Checkliste- wo drohen Gefahren der Abmahnung

Wenn Sie sich selbständig machen, müssten Sie ihre ersten Erfahrungen selbst machen. Unnötig zu erwähnen, dass gerade nicht versierte Anfänger häufig Fehler machen, die dann teuer werden können. Wegen folgender Punkte erfolgen häufig kostenpflichtige Abmahnungen.
  • AGB - Fehlerhafte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein gefundenes Fressen für Abmahner. Kopieren sie nicht einfach die AGB anderer Mitbewerber. Diese sind selten fehlerfrei und manchmal auch nicht mehr aktuell.
  • Domain - die von Ihnen für den Internetauftritt verwendete Domain darf keine Verwechslungsgefahr bieten und sollte auch nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie der einzige Anbieter auf dem Markt sind.
  • Urheberrechte - Benutzen Sie keine fremden Texte, Bilder, Grafiken, Melodien u.a. für Ihre Werbung ohne die Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung zu haben.
  • Datenschutz - Wenn Sie vom Kunden Daten abfragen, dann achten Sie darauf, nur die Daten abzufragen, die Sie auch wirklich benötigen. Bei einfachen Kontaktanfragen benötigen Sie weder Geburtsdatum des Kunden noch dessen Bankverbindung und schon gar keine persönlichen Vorlieben. Wenn diese Daten doch für Ihr Geschäftsmodell interessant sind, weisen Sie den Kunden auf die Freiwilligkeit der Angaben hin.
  • Werbung - schon einfache Werbeaussagen wie "das Beste Hotel am Platz" rufen die Konkurrenz auf den Plan. Bei Ihren Werbecampagnen prüfen Sie zuerst, ob diese rechtlich zulässig sind.
  • Preisangaben - beachten Sie, dass bei Preisen stets Endpreise angegeben werden müssen. Dass die Mehrwertsteuer inbegriffen ist, ist gegenüber Verbrauchern selbstverständlich und muss und sollte nicht erwähnt werden.
  • Briefkopf - Auch auf dem Briefkopf und im E-Mailverkehr müssen bestimmte Mindestangaben enthalten sein. Diese richten sich danach, ob sie Einzelunternehmer, Kaufmann oder sogar eine Handelsgesellschaft sind.

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