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Rechtsanwalt für Hotel und Reiseveranstalter

Checkliste- wo drohen Gefahren der Abmahnung

Wenn Sie sich selbständig machen, müssten Sie ihre ersten Erfahrungen selbst machen. Aber auch bei geschäftlich erfolgreichen Reiseveranstaltern und Hotels sind die Konkurrenten auf der Suche nach Fehlern. Wegen folgender Punkte erfolgen häufig kostenpflichtige Abmahnungen. Prüfen Sie, ob Ihnen diese Fehler auch unterlaufen:
  • AGB - Fehlerhafte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein gefundenes Fressen für Abmahner. Kopieren sie nicht einfach die AGB anderer Mitbewerber. Diese sind selten fehlerfrei und manchmal auch nicht mehr aktuell.
  • Domain - die von Ihnen für den Internetauftritt verwendete Domain darf keine Verwechslungsgefahr bieten und sollte auch nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie der einzige Anbieter auf dem Markt sind.
  • Webseite - Fehler auf der Webseite sind am einfachsten zu finden. Dafür muss sich die Konkurrenz nicht einmal vom Bürostuhl erheben. Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite unangreifbar ist. Beachten Sie hier vor allem:
    • korrektes Impressum
    • bestehende Urheberrechte an sämtlichen Bildern, Gedichten und Musikstücken
    • korrekte Vertragsbedingungen
    • korrekte Preisangaben
    • korrektes Angebot der Leistungen (versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können)
  • Kundenkontakt - Wenn Sie die Daten Ihrer Kunden für Werbung nutzen (Werbepost, Anrufe oder E-Mails) holen Sie sich zuerst die Zustimmung Ihres Kunden dafür ein.
  • Urheberrechte - Benutzen Sie keine fremden Texte, Bilder, Grafiken, Melodien u. a. für Ihre Werbung ohne die Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung zu haben.
  • Datenschutz - Wenn Sie vom Kunden Daten abfragen, dann achten Sie darauf, nur die Daten abzufragen, die Sie auch wirklich benötigen. Bei einfachen Kontaktanfragen benötigen Sie weder Geburtsdatum des Kunden noch dessen Bankverbindung und schon gar keine persönlichen Vorlieben. Wenn diese Daten doch für Ihr Geschäftsmodell interessant sind, weisen Sie den Kunden auf die Freiwilligkeit der Angaben hin.
  • Werbung - schon einfache Werbeaussagen wie "das Beste Hotel am Platz" rufen die Konkurrenz auf den Plan. Bei Ihren Werbecampagnen prüfen Sie zuerst, ob diese rechtlich zulässig sind.
  • Preisangaben - beachten Sie, dass bei Preisen stets Endpreise angegeben werden müssen. Dass die Mehrwertsteuer inbegriffen ist, ist gegenüber Verbrauchern selbstverständlich und muss und sollte nicht erwähnt werden.
  • Briefkopf - Auch auf dem Briefkopf und im E-Mailverkehr müssen bestimmte Mindestangaben enthalten sein. Diese richten sich danach, ob sie Einzelunternehmer, Kaufmann oder sogar eine Handelsgesellschaft sind.
  • Schild - Am Gewerbebetrieb muss übrigens ein Schild angebracht werden, auf dem sich die Daten zum Betreiber des Gewerbes befinden.

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