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Die RechtsanwaltsgebührenDie Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Meist bemessen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Das heißt, je höher der Streitwert ist, desto höher werden auch die Gebühren. Bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts besteht jedoch auch die Möglichkeit, abweichend von den RVG-Gebühren einen Stundensatz zu vereinbaren.Weitere Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren und auch Berechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auch unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de
Die Kosten sind in erster Linie durch den Mandanten zu tragen, der den Anwalt beauftragt hat. In einigen Fällen, kann er jedoch die Erstattung der Kosten vom Gegner verlangen oder sogar einen Prozess durch einen anderen finanzieren lassen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Prozessfinanzierer).
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