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Rechtsanwältin - Mietrecht in Berlin-Lichtenberg

Muss ich ausziehen, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt?

Nach zahlreichen neuen Urteilen entsteht so langsam der Eindruck, dass ein Mieter der Eigenbedarfskündigung seines Vermieters chancenlos ausgeliefert ist. Die Frage ist allerdings mit "definitiv jein!" zu beantworten.

Grundsätzlich hat der Mieter einen starken Kündigungsschutz auf seiner Seite. Nach dem Gesetz kann der Vermieter einem Mieter die Wohnung kündigen, wenn er berechtigten Eigenbedarf anmelden kann. Zum Eigenbedarf gehört dabei nicht nur, dass er die Wohnung selbst zum Bewohnen benötigt. Auch ein Familienangehöriger, der die Wohnung für sich zum Wohnen oder nur als Büro benötigt oder auch nur die Angabe, dass die Wohnung mit dem Mieter darinnen nicht angemessen verwertet werden kann, reichen als Kündigungsgrund aus.

Doch auch bei der Angabe solcher Gründe heißt es nicht, dass die Kündigung auch wirksam sein muss. Es gibt zahlreiche Prüfpunkte, die die Kündigung unwirksam machen können.

Da wären zunächst die formellen Anforderungen an die Kündigung. Der Kündigungsgrund muss gut nachvollziehbar begründet worden sein. Dazu muss der Vermieter zahlreiche Angaben machen. Fehlt eine dieser Angaben ist die Kündigung bereits unwirksam. Auch ist es nötig, dass die Kündigung von der richtigen Person unterschrieben sein muss oder eine entsprechende Vollmacht beiliegen muss. Es kann auch nicht jeder Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Einigen ist diese Möglichkeit von Gesetzes wegen versagt.

Weitere Gründe, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vernichten können, sind entsprechende Regeln im Mietvertrag. Diesen Vertrag sollten Sie vor der Abwägung der Wirksamkeit der Kündigung durchaus auch einmal studieren.

Weitaus häufiger Scheitern die Kündigungen an den inhaltlichen Anforderungen. Kommt die Sache vor Gericht, muss der Vermieter das Bestehen des Kündigungsgrundes nachweisen können. Insbesondere in Fällen, in denen ein missliebiger Mieter mit der Kündigungserklärung aus dem Mietverhältnis gedrängt werden soll, sollte man genauer hinsehen. Nicht selten wird rechtsmissbräuchlich ein Kündigungsgrund behauptet, der in Wirklichkeit gar nicht besteht. Gelegentlich lohnen sich hier sogar die Ausgaben für einen Privatdetektiv, der die angegebenen Gründe tatsächlich überprüft. Auch eigene Nachforschungen machen hier zum Teil Sinn.

Überlegen Sie auch, welche Mieter aus der Nachbarschaft in letzter Zeit aus Ihrer Wohnung ausgezogen sind. Vermietet der Vermieter eine andere ähnliche Wohnung neu, kurz bevor er Ihnen kündigt, hätte er diese Wohnung möglicherweise für seine Angehörigen nutzen können. Damit könnte auch diese Kündigung unwirksam sein.

Kurz und gut. Eine Eigenbedarfskündigung muss nicht in jedem Fall zum Auszug der Mieter führen. Vielmehr sollte man sich genau die einzelnen Umstände ansehen und abwägen, ob es sinnvoll ist, um die Wohnung zu kämpfen.

siehe auch Tipps nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung

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