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Rechtsanwältin für Mietrecht Berlin Karlshorst

Was soll ich bei einer Eigenbedarfskündigung tun?

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten, in welcher er Eigenbedarf geltend macht. Nach dem ersten Schnaps heißt es erst einmal Ruhe bewahren und die Situation analysieren. Neben der Abwägung, ob es nicht vielleicht doch besser ist, in eine andere Wohnung zu ziehen, sollten Sie folgende Vorkehrungen treffen, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben und sich dagegen wehren möchten:
  1. Dokumentieren Sie das Datum auf der Kündigung, zu dem Sie dieser erhalten haben. (Möglicherweise sind die Kündigungsfristen nicht eingehalten)
  2. Gab es vor der Kündigung Rechtstreitigkeiten mit dem Vermieter- dann suchen Sie die entsprechenden Unterlagen heraus. (Bei vorausgegangenen Rechtsstreitigkeiten, Mangelanzeigen, Betriebskostenmonierungen u. s. w. kann ein Rechtsmissbrauch seitens des Vermieters vorliegen)
  3. Prüfen Sie die Angaben in der Kündigung erst einmal selbst, soweit möglich. (Wo wohnt denn die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird denn eigentlich jetzt?)
  4. Ist Ihre Wohnung denn für den geltend gemachten Bedarf passend? (Soll vielleicht die 20-jährige Tochter in Ihre 120-qm-Vier-Raum-Wohnung ziehen?)
  5. Wer hat die Kündigung unterschrieben? (War es nicht der Vermieter kann schnelles Handeln geboten sein. Hier sollten Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Weisen Sie gleich bei der Terminsvereinbarung mit dem Anwalt auf diesem Umstand hin)
  6. Machen Sie Brainstorming. Wer ist in letzter Zeit in der Wohnanlage ein- oder ausgezogen? Wann? Und was für eine Wohnung (Etage, ungefähre Größe, Zimmerzahl u.s.w.) hatte derjenige?
  7. Heben Sie jeden Schriftwechsel mit dem Vermieter in der entsprechenden Zeit auf.
  8. Sollten Sie auf Gründe stoßen, die die Kündigung unwirksam machen, gehen Sie taktisch vor. Oft ist es nicht ratsam, den Vermieter gleich darauf hinzuweisen. Er darf so viele Kündigungen aussprechen, wie er möchte. Wenn eine davon wirksam ist, ist das Mietverhältnis beendet.
  9. Klären Sie ggf., ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird.
  10. Geben Sie die Bearbeitung des Falles in professionelle Hände (Ob Mieterbund oder Anwalt- sie brauchen einen objektiven Blick auf die Sache und jemanden, der Sie über Ihre Rechte und Chancen berät).
  11. Denken Sie auch an den Plan-B. Vielleicht wird Ihre Traumwohnung zu einem vernünftigen Preis ja gerade in der Nachbarschaft angeboten. Sie sparen Sich jahrelangen Rechtsstreit und eine Menge Nerven.
und zu guter letzt: Falls Sie mangels Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Kündigung doch ausziehen, sammeln Sie alle Belege über die Umzugskosten, Maklerkosten, Mehrkosten der Ummeldung, das neue Mietverhältnis u. s. w. Stellt sich anschließend heraus, dass der Eigenbedarf gar nicht bestanden hat oder vor Ihrem Auszug weggefallen ist, können Sie erhebliche Schadensersatzansprüche haben.

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