Rechtsanwältin Grit Andersch

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Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen auf der Reisebestätigung

Immer wieder stellt sich die Frage, wann und wie die Reisebedingungen oder AGB dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urt. v. 1.9.2006 – 22 S 579/05) hat zur Frage der Einbeziehung von AGB entschieden, dass diese auch dann wirksam einbezogen sind, wenn sie sich erst auf der Reisebestätigung befinden.

Die Reisebestätigung, auf deren Rückseite die Allgemeinen Reisbedingungen abgedruckt sind, stellt dann ein neues Angebot des Reiseveranstalters dar, das der Reisende durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises und Antritt der Reise annimmt. In diesem Fall sind die Allgemeinen Reisebedingungen einbezogen.

Widerspricht der Reisende allerdings bei der Zahlung den AGBs gilt diese Entscheidung nicht.

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