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Mahnung und Klageerhebung

Muss man vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Klageerhebung mahnen?

Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.

Die Antwort ist verblüffend kurz: Ein Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn.

Vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann eine Mahnung mehrere Zwecke erfüllen. Der wichtigste Zweck ist wohl der, dass der Schuldner in Verzug gesetzt wird, mit der Folge, dass er Verzugszinsen zu entrichten hat und auch die anfallenden Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat. Der Verzug kann jedoch auch auf andere Weise eintreten. So kann die endgültige Weigerung des Schuldners, eine vertraglich vereinbarte Leistungsfrist oder auch nur das Verstreichen lassen einer gewissen Frist nach Rechnungserhalt den Verzug auslösen. Hier hat der Schuldner die Anwaltskosten und Verzugszinsen auch ohne vorhergehende Mahnung zu tragen.
Zudem verursacht eine eigene Mahnung nur geringe Kosten und kann eine freiwillige Zahlung des Schuldners bewirken.

Auch darf ein Gläubiger, der eine Forderung hat diese ohne eine einzige Mahnung gerichtlich (also durch Klage oder Mahnbescheid) gegen den Schuldner geltend machen. Einzige Voraussetzung ist hier, dass die Forderung zu recht besteht und fällig ist.
Doch auch hier macht eine vorhergehende Mahnung Sinn. Klagt der Gläubiger die Forderung nämlich ohne vorhergehende Mahnung ein, so kann der Schuldner die Forderung durch sofortiges Anerkenntnis annehmen. Damit erhält der Gläubiger ein Urteil über die eigentliche Forderung.

Allerdings kann das Gericht entscheiden, dass bei einem sofortigen Anerkenntnis die Kosten des Rechtsstreits, also die Kosten des Klägeranwalts, des Beklagtenanwalts und die Gerichtskosten durch den Gläubiger zu tragen sind, weil die Klageerhebung nicht geboten war. Schon eine einmalige rechtlich korrekt formulierte Mahnung beseitigt dieses Kostenrisiko des Gläubigers, weil die Nichtzahlung auf eine Mahnung eine Klage geboten machen kann.

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