Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Vertragsrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Reiserecht
Inkasso
Legenden

Einschreiben - ein sicherer Zustellnachweis?

Das Einschreiben auch um diese postalische Sonderleistung haben sich zahlreiche Legenden gerankt, mit denen nun aufgeräumt werden soll.

Das Einschreiben ist tatsächlich ein Weg, der es dem Absender ermöglicht, nachzuvollziehen, ob und wann der Brief beim Empfänger angekommen ist. Besonders der persönliche Rückschein lässt die Absender ruhiger schlafen, denn der Empfänger steht ja mit seiner Unterschrift dafür gerade, den Brief erhalten zu haben. Doch ist das Einschreiben stets der sicherste Weg, den Zugang eines Schreibens zu beweisen?

Die richtige Antwort lautet hier eher nein. Doch wie kommt es dazu?

Mittels eines Einschreibens mit Rückschein kann man tatsächlich nachweisen, dass ein Umschlag mit einem bestimmten Absender darauf bei der Post abgegeben wurde und dieser Umschlag dem Empfänger ausgehändigt wurde. Das ist jedoch nicht so sicher, wie es zunächst klingt. Denn der Beweis, was in dem Umschlag war, ist damit noch nicht erbracht. Möglicherweise war lediglich ein weißes Blatt Papier enthalten und nicht die gewünschte Erklärung.

Doch die Nachteile gehen noch weiter. Was ist zum Beispiel, wenn der Emfpänger überhaupt nicht zu Hause ist und sich das Einschreiben auch nicht bei der Post abholt? In diesem Fall besagt die Rechtsprechung, dass das Einschreiben überhaupt nicht zugegangen ist. In solchen Fällen hätte ein gewöhnlicher Brief wesentlich mehr erreicht, da er zumindest als zugegangen gilt, wenn er im Briefkasten des Empfängers landet. Wenigstens ein Einwurfeinschreiben hätte diesen Zweck auch erfüllt.

Wie macht man es nun richtig?

Ganz einfach den Beweis, dass auch das in dem Umschlag steckte, was man hineingetan hat, kann man am besten durch einen Zeugen erbringen. Geben Sie das Schriftstück einem Dritten, z.B. einem Angestellten oder einem guten Bekannten. Auch Familienangehörige dürfen Zeuge sein. Erklären Sie diesem Dritten, weshalb Ihnen diese Erklärung (z.B. Kündigung der Mietwohnung) so wichtig ist, dann erinnert er sich später besser daran und lassen Sie diesen die Erklärung durchlesen, selbst in den Briefumschlag stecken und wenn möglich direkt beim Empfänger abliefern. Ist der Empfänger zu weit entfernt, hilft hier auch ein gewöhnliches Einwurfeinschreiben, wenn der Dritte als Bote dieses Schreiben selbst bei der Post abgegeben hat.

Der beste Zugangsnachweis ist allerdings die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Für 20 bis 23 € kann der Gerichtsvollzieher den Nachweis für eine Zustellung durchführen.

weitere Schwerpunkte | Startseite Rechtsanwalt Berlin Lichtenberg

Impressum | Kontakt | Haftung