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Folgen bei Schulden

Nie die Rechnungen bezahlt- was kann das für Folgen haben?

Shoppen, was das Zeug hält. Den Traum haben viele. Nicht alle können ihn sich erfüllen. Irgendwann kommen die Rechnungen und die müssen bezahlt werden. Doch was kann alles passieren, wenn die berechtigten Rechnungen nicht bezahlt werden?

Nach der Rechnung wird zunächst eine Mahnung kommen. Nach Verzugseintritt verursachen diese Mahnungen bereits weitere - jedoch eher geringfügige Kosten. Zudem werden Verzugszinsen anfallen. Die Forderung wächst also langsam.

Nach den ersten Mahnungen können weitere Mahnungen durch Inkassobüros oder Rechtsanwälte erfolgen.Dass diese nicht umsonst arbeiten ist bekannt. Die Forderung erhöht sich also um weitere Kosten.

Wird auch jetzt noch nicht bezahlt, können Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden. Das gerichtliche Mahnverfahren oder der Klageweg bieten sich hierfür an. Auch hier werden weitere Kosten für das Gericht und die Rechtsanwälte anfallen. Bei geringeren Forderungen können diese zusätzlichen Kosten bereits die eigentliche Forderung übersteigen.

Mit dem Urteil oder dem Vollstreckungsbescheid kann dann der Gerichtsvollzieher oder das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anordnen. Ob nun die Pfändung eines Kontos oder eines anderen Vermögenswertes oder der Besuch des Gerichtsvollziehers. So langsam beginnt die Säumigkeit nicht nur teuer, sondern auch unangenehm zu werden.

Wenn auch diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, dem säumigen Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Hier beginnen die ersten ernsten Probleme. Bei der eidesstattlichen Versicherung müssen alle Vermögensverhältnisse und Einkünfte offen gelegt und beeidigt werden. Schon hier einige Kleinigkeiten zu "vergessen" ist strafbar. Die eidesstattliche Versicherung wird in ein Schuldnerregister eingetragen. Mit diesem Eintrag wird der säumige Schuldner für viele Vertragspartner - ob nun Mobilfunkunternehmen oder Banken oder zukünftige Vermieter - zu einem unattraktiven Vertragspartner. In der Praxis stellen diese Schuldner fest, dass es sehr schwer fällt, einen Telefonvertrag abzuschließen oder ein Girokonto zu eröffnen. Doch die Unannehmlichkeiten gehen weiter. Der Inhalt Ihrer Vermögensaufstellung kann durch weitere Gläubiger bei Gericht angefordert und eingesehen werden. Die Kontoverbindung und der Arbeitgeber sind damit auch für andere Gläubiger leicht ermittelbar.

Kommt der Schuldner nun auf die Idee, die eidesstattliche Versicherung zu verweigern, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Der Schuldner kann dann in Haft genommen werden, bis er die gewünschte Erklärung abgegeben hat. Auch die zwangsweise Durchsuchung der Wohnung kann in solchen Fällen angeordnet werden.

Schuldner die nun sagen, sie haben kein pfändbares Einkommen und keine Vermögenswerte werden sich auch vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht scheuen. Gerade für sie kann aber das Shoppen ohne Bezahlung äußerst unangenehm werden. Geht nämlich eine Person eine vertragliche Verpflichtung ein obwohl sie weiß, dass sie die Forderung niemals wird erfüllen können oder es nicht einmal will, liegt ein so genannter Eingehungsbetrug vor. Der ist strafbar. Es kann also sein, dass der zahlungsunfähige Schuldner zusätzlich zu der stets wachsenden Forderung zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe verurteilt wird. Darüber hinaus kann seine Pfändungsfreigrenze herabgesetzt werden, so dass er von dem wenigen Geld auch noch die Forderung abtragen muss.

Ist ein Schuldner nun hoffnungslos überschuldet, wird ihm oft zu einem Insolvenzverfahren geraten. Das Prinzip klingt einfach. 6 Jahre lang jeden pfändbaren Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeben und dann gibt es die Restschuldbefreiung und alle Schulden sind weg. Doch auch dieses Verfahren bietet hartnäckigen Zahlungsvereigerern keine endgültige Lösung. Kann ein Gläubiger nämlich nachweisen, dass der Schuldner schon bei Vertragsabschluss zahlungsunfähig war - also einen Eingehungsbetrug begangen hat - so hat er die Möglichkeit seine Forderung im Verfahren als "vorsätzliche unerlaubte Handlung" geltend zu machen. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird diese Forderung nicht nur nicht erlassen. Das Gericht gibt dem Gläubiger sogar einen Vollstreckungstitel, mit dem es nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Dieser Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Alles in allem ist es nicht ratsam, auf Dauer seine Rechnungen nicht zu bezahlen. Es kann sein, dass der Schuldner diese Forderungen für Ewigkeiten nicht los wird und sogar eine Haftstrafe absitzen muss. Das Insolvenzverfahren nützt dabei nur dem redlichen Schuldner, der seine Forderungen unverschuldet nicht mehr begleichen kann.

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