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Der Rechtsanwalt sagt: muss die Kündigung bestätigt werden?

Kündigung ohne Bestätigung - ist das wirksam?

Häufig werde ich mit der Auffassung konfrontiert, dass für den Fall, dass ein Vertrag gekündigt wird, die Gegenseite diese Kündigung bestätigen muss. Und tatsächlich ist so eine Kündigungsbestätigung eine sinnvolle Sache. Der Kündigende weiß dann sicher, dass seine Kündigung zugegangen ist. Er kann erkennen, zu welchem Datum die Kündigung wirksam wird und sich rechtzeitig auf die Vertragsbeendigung einstellen. Doch ist diese Kündigungsbestätigung tatsächlich notwendig?

Eine Kündigung ist ein so genanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Kündigung von einer Seite erklärt werden muss. Die Erklärung besteht aus der Abgabe der Erklärung - z.B. dem Einwurf des frankierten Kündigungsschreibens in den Postkasten - und dem Zugang des Schreibens beim Empfänger - z.B. durch Einwerfen in den Briefkasten des Empfängers. Es ist dabei nicht einmal notwendig, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich liest. Durch das Liegenlassen der ungeöffneten Briefe kann sich also keiner vor einer Kündigung schützen.
Das besondere an den einseitigen Rechtsgeschäften ist aber, dass diese keine Reaktion von der Gegenseite mehr erfordern. Die Kündigung ist- wenn die Voraussetzungen der Kündigung gegeben sind - wirksam auch ohne die Bestätigung.

Die Kündigungsbestätigung hat also eher die Funktion, Rechtsklarheit zu schaffen und gegebenenfalls die notwendigen Beweise zu sichern.

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