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Mahnung und Klageerhebung

Kann ein Mieter nach Kündigung des Mietvertrages die Kaution abwohnen?

Der Wohnraummietvertrag ist gekündigt nur noch die letzten drei Monatsmieten sind zu zahlen, dann steht der Umzug vor der Tür. Auch der neue Vermieter verlangt natürlich eine Kaution, die man irgendwie aufbringen muss. Jetzt könnte der Mieter doch überlegen, einfach die letzten Monatsmieten nicht mehr zu zahlen und diese mit der nach Mietende zurück zu zahlenden Kaution zu verrechnen.

Doch diese Idee ist trügerisch. Der Mieter hat nach dem Mietrecht nämlich nicht das Recht, ohne Zustimmung des Vermieters die laufende Miete oder andere Forderungen mit der Kaution aufzurechnen. Dies gilt nicht einmal dann, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist. Ein Aufrechnungsrecht steht allein dem Vermieter zu. Dieser kann nach Beendigung im Regelfall etwa 6 Monate lang prüfen, ob ihm noch irgendwelche Ansprüche aus dem Mietverhältnis - Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen, offene Betriebskosten und ähnliches - zustehen. Diese darf er dann mit der Kaution aufrechnen. Den Restbetrag hat er dann an den Mieter zurück zu zahlen.

Der Mieter, der seinerseits unberechtigt die Aufrechnung z.B. mit der letzten Mietforderung erklärt, kommt in Zahlungsverzug. Er riskiert daher die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder sogar eine Klage, deren Kosten er im Ergebnis wird erstatten müssen.

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