Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt AGB Berlin

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Muss ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen AGBs haben?

In der Praxis werde ich oft gefragt, ob ein Unternehmer - wie z.B. ein Reiseveranstalter, eine Werkstatt oder ein anderer Betrieb - AGBs, also Allgemeine Geschäftsbedingungen haben muss.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind also die Bedingungen, unter denen sich der Benutzer der AGBs einen Vertragsabschluss abschließen möchte. Sie können als berühmtes Kleingedrucktes vorliegen, oder aber auch groß und leuchtend auf ein Schild gedruckt werden, wie z.B."Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen". Diese Bedingungen sind keine Pflicht, sondern freiwillig. Liegen keine AGBs vor, richtet sich das Recht nach dem Gesetz.

Dennoch gibt es so viele AGBs weil diese für den Verwender einige Vorteile bieten:

  • Die Vertragsverhandlungen werden abgekürzt, weil nicht jeder Punkt des Vertrages zuerst besprochen und vielleicht noch schriftlich niederelegt werden muss.
  • Die Vertragsabschlüsse werden vereinheitlicht. Für sämtliche Verträge gelten die gleichen Regeln. Kündigungsfristen, Mahngebühren, Zahlungstermine sind stets gleich.
  • Der Verwender der AGBs kann (in gewissen Grenzen) das Recht zu seinen Gunsten beeinflussen, er erspart sich damit Beweisproleme, profitiert von günstigeren Haftungsmaßstäben kann Fristen und Kündigungsgründe selbst bestimmen.
  • Der Verwender kann dem Vertragspartner gegenüber auch die Rechtslage klarstellen, so dass dieser weiß, woran er ist.
  • sofern Gesetzeslücken bestehen, können diese durch AGBs ausgefüllt werden
  • gerade im Reiserecht kann der Veranstalter seinen umfangreichen Aufklärungspflichten zum Teil durch die Gestaltung umfangreicher AGBs nachkommen.
Diese Vorteile eröffnen natürlich auch zahlreiche Mißbrauchsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber ist diesen durch umfangreiche Vorschriften entgegen getreten. Nicht alles, was in den AGBs steht, ist damit auch wirksam.

Das Risiko bei unwirksamen AGBs besteht in der Möglichkeit einen Prozess, bei dem man sich auf seine Vertragsbedingungen gestützt hat, zu verlieren. Größer und vor allem Kostspieliger ist das Risiko, von einem Konkurrenten, einem Verbraucherschutzbund oder der Wettbewerbszentrale abgemahnt zu werden. Diese Abmahnung ist häufig mit erheblichen Anwaltskosten verbunden. Deshalb sollten die AGBs vor der Verwendung ausgiebig geprüft werden und auch in regelmäßigen Abständen den Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung angepasst werden.

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