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Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Kosten: Das Mahnverfahren vor Gericht

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren hängt vom geltend gemachten Betrag - also dem Streitwert oder auch Gegenstandswert- ab. Ausschlaggebend ist hier die Hauptforderung. Nicht berücksichtigt werden bei der Bestimmung des Gegenstandswertes die Mahnkosten, die Verzugszinsen oder bereits angefallene Inkassokosten.

Zur Berechnung der üblichen Kosten des Mahnverfahrens geben Sie bitte Ihren Gegenstandswert ein:

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Die Kosten eines Mahnbescheids betragen im Regelfall:
 Außergerichtliche RA-Kosten

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 Kosten des Gerichts
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 Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides  €
 Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides  €
 Kosten des RA für die Vollstreckung
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zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale
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Wahrscheinliche Gesamtkosten:
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Kosten einschließlich Mehrwertsteuer:  €


Hinzu kommen die Kosten der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher, Beschlüsse).

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